Übertragung persönlicher Daten außerhalb Europas: Aktualisierung der Zoom DPA

Übertragung persönlicher Daten außerhalb Europas: Aktualisierung der Zoom DPA

Tag für Tag verbindet die Zoom-Plattform Millionen von Menschen weltweit.  Um unsere Dienste bereitzustellen, müssen wir manchmal Kundendaten über internationale Grenzen übermitteln. Die Datenverarbeitungsvereinbarung von Zoom (DPA) enthält die sogenannten Standardvertragsklauseln (SCC) der Europäischen Kommission, die die Vorgehensweise für die Übermittlung persönlicher Daten von EU-Bürgern (einschließlich Großbritannien) in Länder außerhalb der Europäischen Union festlegen. Aufgrund von Änderungen an den SCCs stellen wir Zoom-Kunden diese Informationen und Hinweise zur Verarbeitung persönlicher Daten von EU-Bürgern zur Verfügung. Zu beachten ist auch die Aktualisierung der Datenverarbeitungsvereinbarung dieser Kunden mit den neuen SCCs (siehe Beschreibung unten). 

Details zu den SCCs

Die SCCs wurden aktualisiert (siehe neue SCCs) und Unternehmen haben bis 27. Dezember 2022 Zeit, um die Datenverarbeitungsvereinbarung entsprechend zu aktualisieren. Die neuen SCCs führen einen stärkeren Datenschutz ein, wie beispielsweise die neue Anforderung „Know-Your-Transfer“. Hierbei müssen die Beteiligten die Legalität jeder Übermittlung einzeln überprüfen. Diese Überprüfung wird als „Data Transfer Impact Assessment“ (DTIA) bezeichnet – dabei geht es um die Abschätzung der Folgen von Datenübertragungen.

Zoom führte im Februar 2022 neue SCCs in der DPA von Zoom ein. Dies bedeutet, dass Zoom-Kunden, deren Nutzung der Zoom Dienste den Online-Nutzungsbedingungen von Zoom unterliegen, ab diesem Zeitpunkt von den neuen SCCs geschützt werden. Diese Kunden müssen nichts weiter tun. 

Kunden, deren DPAs noch veraltete SCCs enthalten:

  1. Kunden, die online eingekauft oder ein Zoom-Angebot genutzt haben, können sich wie folgt für die aktualisierte DPA von Zoom entscheiden.
  2. Kunden, die einen Rahmen-Abonnementvertrag und eine separate Datenverarbeitungsvereinbarung mit Zoom abgeschlossen haben, können die Vereinbarung aktualisieren, indem sie sich an ihren Vertriebskontakt wenden. Sollten Sie Hilfe benötigen, um Ihren Vertriebsmitarbeiter zu kontaktieren, wenden Sie sich an den Zoom-Support.

Aktualisierung mit der aktualisierten globalen DPA von Zoom

Im Zuge einer erfolgreichen Kollaboration von Zoom mit der holländischen Regierung aktualisierte Zoom seine globale Standard-Datenverarbeitungsvereinbarung im Februar 2022. Ab diesem Zeitpunkt sind ein umfassenderer Schutz und die Verpflichtung zu Transparenz sowie verbesserte Überprüfungsrechte, die Klärung der Rollen und Pflichten von Datenverantwortlichen und -verarbeitern, ein höherer Schutz in Bezug auf Zugriffsanfragen durch Regierungen und eine höhere operative Flexibilität Teil der Vereinbarung. Diese Änderungen basieren auf den bereits bestehenden robusten Sicherheitsmaßnahmen von Zoom. Zusammen mit unserem Transparenzbericht und DTIA stellen diese Änderungen Zoom-Kunden die Tools zur Verfügung, die sie brauchen, um unsere Datenschutzmaßnahmen zu verstehen. 

Unternehmen, die online eingekauft oder ein Zoom-Angebot genutzt haben und ihre bestehende DPA durch die aktualisierte DPA von Zoom ersetzen möchten, sollten auf diesen Link klicken. 

Häufig gestellte Fragen zur SCC-Aktualisierung

Wer sollte die DPA unterzeichnen? 

Die Person, die in der Organisation zeichnungsberechtigt ist, sollte die DPA unterzeichnen. Sollten Sie sich nicht sicher sein, beraten Sie sich mit Ihrer Rechtsabteilung.

Was gilt für Großbritannien? 

Die aktualisierte DPA von Zoom gilt auch für die DSGVO Großbritanniens und umfasst angemessene Übermittlungsmechanismen für Großbritannien. 

Wie finde ich heraus, welche DPA-Version ich habe? 

Sollten Sie vor September 2021 zum ersten Mal einen Vertrag mit Zoom unterzeichnet haben, sind die Chancen groß, dass Ihre Version noch die alten SCCs besitzt. Sie können diese DPA mit der neuen und verbesserten DPA von Zoom ersetzen. 

Meine Organisation verhandelte eine individuelle DPA mit Zoom, bevor die neuen SCCs eingeführt wurden. Wie soll ich fortfahren? 

Bitte kontaktieren Sie Ihren Vertriebskontakt. Dieser wird Ihnen bei der Aktualisierung der DPA behilflich sein. Sollten Sie Hilfe benötigen, wenden Sie sich an den Zoom-Support.

Wird der Zoom Dienst eingestellt oder wird es für unsere Benutzer Auswirkungen haben, wenn wir die neuen SCCs nicht akzeptieren? 

Nein. Die SCC-Version Ihrer DPA hat keine direkten Auswirkungen auf die Bereitstellung der Zoom-Dienste. 

Gilt dieser Prozess für mich?

Sie können möglicherweise an diesem Prozess teilnehmen, wenn Sie die folgenden Kriterien erfüllen:

  • Sie sind verpflichtet, die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) der Europäischen Union einzuhalten.
  • Sie haben Ihre Zoom Dienste vor Februar 2022 online gekauft oder ein Zoom-Angebot genutzt.

Ich habe weitere Fragen zu Zoom und den neuen SCCs. 

Sollten Sie Hilfe benötigen, um Ihren Vertriebsmitarbeiter zu kontaktieren, wenden Sie sich an den Zoom-Support. Wenden Sie sich mit weiteren Fragen an [email protected]

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